Wartung / Revision
Wartung und Instandsetzung elektrotechnischer Anlagen
Auf Grund eines Wartungsvertrages schützen wir Ihre Anlagen vor Ausfall und halten sie ständig funktionsfähig.
Im Reparaturfall helfen wir Ihnen innerhalb von 15 Stunden.
Revision nach VBG 4 für elektrotechnische Anlagen und Geräte
Elektrotechnische Anlagen sind lt. VBG 4 alle 4 Jahre zu überprüfen – ostsveränderliche Geräte alle 4 Wochen bis 2 Jahre (je nach Einsatzort).
Im Falle eines elektr. Unfalls oder eines Brandes lässt sich der Versicherer immer den Nachweis der Überprüfung vorlegen.
Da der Eigentümer des Gerätes immer die Verantwortung trägt, ist er auch für die Fristeinhaltung verantwortlich.
Bei einer Auftragserteilung für die Prüfung der Anlagen übernehmen wir gleichzeitig die Fristenkontrolle.
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